Mindestausrüstung für jeden Feuerwehrmann  

Persönliche Schutzausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung wird von jedem Feuerwehrmann getragen. Sie wird von den Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger und durch die landesrechtlichen Regelungen der Bundesländer vergeben. 

Die persönliche Schutzausrüstung besteht aus:

  • der Feuerwehrüberjacke 
  • der Einsatzhose
  • dem Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • Feuerwehrschutzhandschuhe und
  • Feuerwehrschutzschuhwerk

Neben der persönlichen Schutzausrüstung gibt es die persönliche Sonderausrüstung. Diese Unterteilt sich, je nach Einsatz in Schutzausrüstung für Brandeinsätze, technische Hilfeleistung und ABC-Einsätze. Alle Schutzausrüstungen sind nachfolgend beschrieben.

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