Entnommen aus dem Amtsblatt des Landkreises Bautzen, 25. Januar 2014, Seite 11Mit Schreiben vom 7. Januar 2014 wurden durch die Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst als Obere Forst- und Jagdbehörde die Landkreise über Änderungen bei der Berechnung und Bezeichnung der bisher geltenden Waldbrandwarnstufen informiert.

Auf Grundlage einer Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Forst werden mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 die bundeseinheitliche Bezeichnung derWaldbrandgefahrenstufen mit der Skalierung 1 bis 5 und die bundesweite einheitliche Anwendung eines neuen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) eingeführt und damit die bisher geltenden Warnstufen 0 bis 4 abgelöst.

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Staatsbetrieb Sachsenforst und dem DWD über den hoheitlichen Waldbrandwarndienst für den Freistaat Sachsen wird angepasst.Die Vereinbarung bildet die Grundlage für die Ermittlung und Bekanntgabe der nach Waldbrandgefahrenklassen und Landkreisgrenzen (Vorhersageregionen) regionalisierten Waldbrandgefährdungsstufen im Freistaat Sachsen. Sie stellt die landesweit einheitliche sowie rechtsverbindliche Waldbrandgefahrenwarnung sicher.

Rückfragen sind an den Staatsbetrieb Sachsenforst, Herrn Fleischer (03501 /4683-20) zu richten.

Quelle: Amtsblatt des Landkreises Bautzen, 25. Januar 2014, Seite 11

Artikel des Feuerwehr-Magazin: Waldbrandstufen jetzt deutschlandweit einheitlich

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